Rechtliche Grundlagen zur Schwangerschaft in der Schweiz
Bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist in der Schweiz ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Danach muss von einem Arzt begründet werden, dass schwerwiegende Gründe vorliegen, welche einen Abbruch nach der 12. Schwangerschaft rechtfertigen.
Minderjährige Schwangere (jünger als 18 Jahre) dürfen in der Schweiz eine Schwangerschaft abbrechen, auch ohne Einwilligung der Eltern oder Information an die Eltern.
Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Je weiter fortgeschritten eine Schwangerschaft ist, desto komplizierter wird ein Abbruch. Je früher klar ist, ob eine Schwangerschaft vorliegt, desto mehr Zeit haben Sie für diese wichtige Entscheidungsfindung.
Ein Schwangerschaftsabbruch (auch in der Frühschwangerschaft) gehört immer in die Hände einer Ärztin/eines Arztes mit entsprechender Ausbildung. Selbstversuche können sehr gefährlich sein. Über das Internet angebotene Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch (sog. Abtreibungs-Pille) sind schlechte Lösungen (oft Fälschungen und daher unwirksam und/oder schädlich). Die „Pille danach“ ist eine „Notfall-Verhütungsmethode“ und nur bis maximal 72h nach dem Geschlechtsverkehr wirksam, sie darf auf keinen Fall für einen Schwangerschaftsabbruch eingesetzt werden.
Schwangerschaftsabbruchmöglichkeiten
Bis zur 7. Schwangerschaftswoche (d.h. 7 Wochen nach Beginn der letzten Monatsblutung) kann eine Schwangerschaft mittels Medikamenten beendet werden. Sie werden von einem Facharzt für die Durchführung Zuhause genau informiert und begleitet.
Nach der 7. Schwangerschaftswoche (d.h. 7 Wochen nach Beginn der letzten Monatsblutung) wird ein chirurgisches Vorgehen notwendig. Dies kann in einer dafür spezialisierten Arztpraxis oder einem Tagesaufenthalt in einem Spital durchgeführt werden.
Finanzierung
Der Schwangerschaftsabbruch ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse (KVG Art. 30), die Kosten werden übernommen (abzüglich Selbstbehalt/Jahresfranchise). Sollte nicht gewünscht sein, dass Angehörige (z.B. Eltern) vom Abbruch erfahren, bietet die Krankenkasse diesbezüglich Diskretion (Sprechen Sie mit dem Arzt/der Ärztin und der Krankenkasse darüber).
Arztpraxen welche Schwangerschaftsabbrüche durchführen
Die komplette Liste der Arztpraxen finden Sie auf der Website von APAC-Suisse.